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Silvia Raab nachdenklich - Business Coach & Sparring Partner in Wien

Du bist Geschäftsführer einer GmbH?

BIST DU VERTRAGLICH FÜR DEN FALL DER FÄLLE ABGESICHERT?

"Also, ich geb' s zu: Ich war in meiner CEO-Zeit, bezüglich meiner eigenen Verträge, viel zu schleissig ..."

Ich nahm den bestehenden Gesellschaftervertrag als Richtlinie für meine einzelvertretungsbefugte Geschäftsführertätigkeit. Eine Möglichkeit, doch ehrlich gesagt nicht unbedingt ratsam.

 

Sofern du Gesellschafter, Partner oder einen Vorstand "unterstellt" bist, empfehle ich dir all deine Rechte und Pflichten als Geschäftsführer, klar zu deffinieren und schriftlich festzulegen.
Denn dies kann dich im Worst Case vor viel Unannehmlichkeiten bewahren...

DER GROSSTEIL DER CEOs IM KMU-BEREICH HABEN KEINEN ODER NUR UNZUREICHENDEN GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG...

René Berger - CEO der Fulcron GmbH:
"Durch deine Expertise gewinnt man Einblick in den GF-Alltag."

Du hast mich in unseren Gesprächen auf Dinge aufmerksam gemacht, die im Tagesgeschäft einfach untergehen. Du stehst mit Rat und Tat zur Seite und ich kann mit dir über alles reden, sei es beruflich oder privat. Durch deine Expertise gewinnt man Einblick in den GF-Alltag wenn es nicht so rund läuft und ist dankbar für die gewonnen Einsichten. Egal ob man es dann umsetzt oder nicht 😉

Statement von Rene Berger über Silvia Raab sein Sparring Partner & Business Coach in Wien

WELCHER DER FOLGENDEN PUNKTE TRIFFT AUF DICH ZU?

  • Angestellter Geschäftsführer, Gesellschafter Geschäftsführer, Selbstständiger Geschäftsführer?
  • Du hast weitere Gesellschafter in deiner Firma?
  • Wie siehts mit deinem Geschäftsführervertrag oder Gesellschaftervertrag aus?

Die Realität zeigt, die wenigsten CEOs haben ordentliche Geschäftsführerverträge.
Erstens weil es meist als unnötige und lästige Arbeit gesehen wird.
Zweitens weil doch eh derzeit alles passt...

DOCH, ES KANN IMMER ANDERS ALS GEDACHT KOMMEN UND DAVOR SOLLTEST DU GERÜSTET SEIN.

GESCHÄFTSFÜHRER - DAS FUNDAMENT DER WIRTSCHAFT.
DOCH KAUM JEMAND SIEHT DIE TATSÄCHLICHE VERANTWORTUNG
HINTER DIESEM JOB.

Folgende 4 "Beispiele" sind nicht fiktiv.
Sie stammen von aktiven CEOs und stellen leider keine Seltenheit dar.

01 DER GESCHÄFTSFÜHRER DER AUS ANGST - SEINEN JOB ZU VERLIEREN - SICH VON SEINEN UNWISSENDEN & REALITÄTSFREMDEN GESELLSCHAFTERN ALLES DIKTIEREN LÄSST...

02 DER GESCHÄFTSFÜHRER, EINER TOCHTERFIRMA, EINES INTERNATIONALEN KONZERNS, ER BEFÜRCHTET, SEINE IHM ZUSTEHENDE MEGA-PRÄMIE NIEMALS AUSBEZAHLT ZU BEKOMMEN ...

Info: Er hatte bis vor kurzem, keine D&O mit Arbeitsrechtsschutz...

03 DER IT-CEO, DEM VON EINER RECHTSANWALTSKANZLEI (!)  EIN GROTTENSCHLECHTER GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG IN FORM EINES DIENSTVERTRAGES AUFGESETZT WURDE...
Info: CEOs sind im IT-KV dezidiert ausgenommen

04 DER TECHNIKER, DER NUR DES COOLEN TITELS WEGEN, GESCHÄFTSFÜHRER WURDE  SICH WEDER DER AUFGABEN NOCH DER VERANTWORTUNG BEWUSST IST.
SPRICH, NICHT MAL WEISS, WOFÜR ER SEINEN KOPF HINHÄLT ...

FAKTEN

Die wenigsten der österreichischen Geschäftsführer, ...

  • haben einen Geschäftsführervertrag.

  • haben eine Geschäftsführerversicherung - eine sogenannte D&O.

  • besitzen einen Geschäftsführer-Arbeitsrechtsschutz.
    (betrifft angestellte Geschäftsführer - ein normaler Arbeitsrechtsschutz ist hier nicht gültig)

  • wissen, dass weder Arbeiterkammer noch Wirtschaftskammer für sie zuständig sind.
    Geschäftsführer befinden sich somit in einer Art Grauzone, kurz gesagt, sie fallen im Ernstfall durch den Rost.

  • sie aus den meisten Kollektivverträgen dezitiert ausgenommen sind.

  • wissen, dass sich im Ernstfall niemand für sie zuständig fühlt...

DIESE AUFZÄHLUNGEN SIND NUR EIN BRUCHTEIL DER REALITÄT.

ES IST ZEIT FÜR DEINE ABSICHERUNG ....

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